AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Stendal und Aulosen - Lose 1 bis 3

Notice-ID: d30ad18f-a9fc-4919-973e-973686af0b2b · Procedure-ID: be5fce72-558f-400d-b255-0eb56870c90e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), Halle (Saale)
Veröffentlicht
26.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Ziel des Projektes ist die Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten im Nordosten des Landes Sachsen-Anhalt zwischen den Ortschaften Stendal und Aulosen. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Amphibieninventars sowie der an den Laichgewässern vorhandenen Prädatoren (insbes. Waschbär) an insgesamt mindestens 3 Begehungsterminen. Sie umfasst zudem eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.03.2024
Ende
29.11.2024

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Biotopmanagement Schonert · habit.art Guido Mundt

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).