AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d3337d48-3557-497b-ad50-737e7982b85b/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sets medizinischer Tastaturen und Mäuse für die Helios Kliniken GmbH

Notice-ID: d3337d48-3557-497b-ad50-737e7982b85b · Procedure-ID: 6c20aa33-e3f1-477e-a320-9f48303a0d86

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Stammdaten

Auftraggeber
Helios Kliniken GmbH, Berlin
Veröffentlicht
15.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33197000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Helios Kliniken GmbH plant eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Sets medizinischer Tastaturen und Mäuse zur Bedienung der Medical PCs und Visitenwägen mit All-in-one-Clients. Die Helios- und Vamed Kliniken sind abrufberechtige Leistungsstellen und nach Abruf Auftraggeber der einzelnen Bestellungen (Abrufe) aus der Rahmenvereinbarung. Die Sets der medizinischen Mäuse und Tastaturen sollen, je nach Bedarf der Leistungsstellen durch diese, einzeln oder in Paketen innerhalb des Vertragszeitraumes abgerufen werden können. Es wird eine Rahmenvereinbarung EVB-IT Kaufvertrag nach dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mustervertrag abgeschlossen. Sets medizinischer Tastaturen und Mäuse Mindestmenge: 200 Bedarfsmenge: 571 Höchstmenge: 1710

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Helios Kliniken GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).