AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 08:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d33d77cd-d7e4-4c53-9f87-159d33622392/

Automatisierte ärztliche Dienstplanmodellierungs-Software der Klinik für Anästhesiologie - mit der Option der Nutzung in sämtlichen ärztlichen Dienstplanszenarien (Kliniken) des UKHDs

Notice-ID: d33d77cd-d7e4-4c53-9f87-159d33622392 · Procedure-ID: e93f4547-9c43-4980-a723-b63e3a24aa46

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Heidelberg AöR, Heidelberg
Veröffentlicht
01.10.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
255.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Entwicklung einer automatisierten Dienstplanmodellierungs-Software (Algorithmen und Systeme) zur Abbildung von Planungsprozesse, Fairnesskonzepten und einer softwareseitigen Unterstützung der Dienstplanerstellung und -modellierung der Klinik für Anästhesiologie. Diese muss gemäß den individuellen Prinzipien der Zusammenarbeit (Regeln) entwickelt werden. Des Weiteren soll diese auf der Grundlage allgemeingültiger spieltheoretischer Prinzipien und Konzepte (Nash Gleichgewichte, Fairnessprinzipien, etc.) bestmögliche Planungskonzepte entwickeln.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
01.10.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 11.10.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).