AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BLB NRW DU / Hochschule Rhein- Waal/ Campus Kleve/ Sanierung WC-Anlagen/ Technische Ausrüstung (020-25-00592)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg, Duisburg
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
- Frist (Submission)
- 26.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 255.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
An der Hochschule Rhein-Waal am Standort Kleve traten vermehrt Undichtigkeiten im Abwassersystem auf. Zur Schadensfeststellung wurden in einigen Bereichen Kamerabefahrungen durchgeführt und mehrere Schadstellen vorgefunden. Hier haben wir folgende Maßnahmen abgeleitet: In den Gebäuden. 04, 05 und 06 müssen die WC-Anlagen erneuert werden, sowie die Abwasserstränge der Laborspülen ausgetauscht werden. In den Bereichen sind die Wände und Decken abzubrechen, um Montagefreiheit herzustellen. Nach der erfolgten Montage sind die WC-Anlagen wieder herzustellen. Des Weiteren sind auch die Wände und Fußböden wieder herzurichten, welche in Folge des Wasserschadens beschädigt wurden. Hierbei ist zu untersuchen, dass die Vorwände zerstörungsfrei demontierbar sind, um zukünftig Leckagen und Schadstellen zerstörungsfrei repariert werdn können. Hier sind im Rahmen der LP02 mehrere Varianten vorzustellen. In den Gebäuden 01, 02, 08, 09, 11, 16 und 18 ist eine Sanierung mit einem Inlinersystem zu planen. Genaueres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.06.2026
- Ende
- 23.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.03.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.