AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19dd32d27ce-158671e55e7f4821) · Abgerufen am 31.08.2026 16:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d3489887-bdc0-4ded-b9ad-3f48816cf0a7/

Lieferung von Natriumchloridsole (NaCl)

Notice-ID: d3489887-bdc0-4ded-b9ad-3f48816cf0a7 · Procedure-ID: 169d5bff-a9e9-4c68-8938-5bde6165563d

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-, Wiesbaden
Veröffentlicht
30.04.2026
Frist (Submission)
05.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
14400000 — Bergbau, Steinbruch und Mineralien
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag zur Lieferung von insgesamt 14.800 Tonnen Natriumchloridsole, aufgeteilt in 7.500 Tonnen 26%-ige wässrige Natriumchloridlösung und 7.300 Tonnen 22,5%-ige wässrige Natriumchloridlösung an Liefergebiete in Ost- und Mittelhessen für den Zeitraum vom 01.Oktober 2026 bis 30.September 2028 mit der Verlängerungsoption von einem Jahr bis zum 30. September 2029. Als maximale Höchstmenge, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen wird, werden 17.760 Tonnen Natriumchloridsole festgelegt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).