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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenQualifikationspartner🏆 Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel · Wolfenbüttel
- Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel · Wolfenbüttel
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Aller.Land ist ein Programm für Kultur, Beteiligung und Demokratie und richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen in ganz Deutschland. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen sich dort längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickeln sowie neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen. Die Menschen und Institutionen in den Regionen erhalten die Gelegenheit, zusammen mit Partnerinnen und Partnern aus Kultur, Kommunen und Zivilgesellschaft Veränderungen in ihrer Nähe anzustoßen und stärker an den Entscheidungen teilzunehmen, die sie betreffen. In der zweiten Förderphase, der sogenannten Umsetzungsphase des Förderprogramms Aller.Land, werden dreißig Regionen jeweils mit bis zu 1,5 Mio. EUR fünf Jahre für ihr regionales beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben gefördert. Die Umsetzungsphase beginnt am 01. Juli 2025 und endet am 30. Juni 2030. Für die Vergabe und Prüfung der Fördermittel, die inhaltliche Begleitung der Projekte und den Wissenstransfer aus dem Programm in die interessierte Öffentlichkeit ist das Aller.Land-Programmbüro zuständig. Sitz des Programmbüros ist in Leipzig. Die Projekteure bakv gGmbH ("Auftraggeber") ist als Programmbüro hinter Aller.Land für die Verteilung der Fördergelder zuständig.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Aus organisatorischen Gründen wird die Angebotsfrist um zwei Wochen, auf den 21. August 2025 um 12.00 Uhr, verlängert. Mithin wird auch die Frist für die Einreichung von Bieterfragen auf den 12. August 2025 verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach den §§ 97 ff. GWB, 15 VgV geführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kennzahl L 1200 Pkt.Qualität
Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Bewertungskriterien berechnet. Insgesamt kann der Bieter hier maximal 1.200 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien ist der Bewertungsmatrix der ursprünglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet.
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Kennzahl P 800 Pkt.Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 800 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden linear interpoliert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 21.08.2025 Aus organisatorischen Gründen wird die Angebotsfrist um zwei Wochen, auf den 21. August 2025 um 12.00 Uhr, verlängert. Mithin wird auch die Frist für die Einreichung von Bieterfragen auf den 12. August 2025 verlängert. · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 07.08.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 81 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel1 Veröffentlichung
- 10.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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