AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 20:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d36fb29a-275d-46d9-bd83-34f97a9debfb/

LGS_F_D_09 / LGS_F_D_09 Grundausbau temporär

Notice-ID: d36fb29a-275d-46d9-bd83-34f97a9debfb · Procedure-ID: 78d9d297-eb11-4eae-aca9-0babfb5edccf

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Stammdaten

Auftraggeber
Furth im Wald 2025 gGmbh, Furth im Wald
Veröffentlicht
24.07.2024
Frist (Submission)
23.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Herstellung der Leitungen des temporären Grundausbau für die Landesgartenschau Furth im Wald 2025. Die Maßnahme umfasst die folgenden 4 Bauabschnitte: - BA1: Haupteingang mit Ausstellerfläche; Flächengröße ca. 4.000 m2 - BA1: Anlegen eines Rundwegs vom Ausstellungsgelände bis zum Sportplatz; Weglänge ca. 520 m - BA3: Fläche am Sportplatz - BA4: Ausstellungsfläche auf dem Gelände der ehem. Brauerei Späth; Flächengröße ca. 3.000 m2 Weiterhin sind auf dem Gelände der zukünftigen Daueranlagen Bäume zu pflanzen, Pflanzsubstrate einzubauen, ein Holzpodest herzustellen und der Sichtschutz für die WC-Anlagen aufzustellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.09.2024
Ende
16.05.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).