AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Tragwerksplanung für Neubau Hallenschießanlage in der Gäubodenkaserne Feldkirchen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Landshut, Landshut
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 308.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Leistungen der Tragwerksplanung gem. §49 ff HOAI, Leistungsphasen 2-8, für die Baumaßnahme „Neubau Hallenschießanlage“ in der Gäubodenkaserne Feldkirchen. In der Gäubodenkaserne Feldkirchen soll auf Grundlage einer Standardplanung die Hallenschießanlage 1:1 unter Berücksichtigung von standortbezogenen Anpassungen umgesetzt werden. Der Baukörper der Hallenschießanlage gliedert sich in zwei Gebäudeteile (Hauptgebäude, Kopfbau). Die Schießausbildung erfolgt im Erdgeschoss des Hauptgebäudes. Hier befinden sich zwei Schießhallen, zwei AGSHP-Trainingsräume, ein Werkstattraum und betriebliche Abstell- und Lagerräume. Das obere Hallengeschoss wurde als Technikgeschoss für die Aufstellung der Lüftungsgeräte der beiden Schießhallen und der Gebäudeanlagentechnik konzipiert. Im Kopfbau befinden sich betriebliche Funktionsräume für die Schießhallen, die Waffenreinigung, ein Lagerraum, ein Schulungsraum, Technik- und Sanitärräume. Die Hallenschießanlage ist als Stahlbetonbau geplant. Zur Abtragung der Dachlasten werden Stahlbinder verwendet. Die Fassade des Gebäudes wurde als vorgehängte hinterlüftete Fassade mit Faserzementtafeln konzipiert. Die Gründung erfolgt durch Einzel- und Streifenfundamente aus Stahlbeton und ist ggf. an den Standort anzupassen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.03.2025
- Ende
- 31.12.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.