AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG) - Schreinerarbeiten Türen

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Wimpfen, Bad Wimpfen
Veröffentlicht
27.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214220 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
305.871 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der Baumaßnahme hadelt es sich um einen dreigeschossigen Neubau, bei dem die tragenden Elemente größtenteils aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Gründung erfolgt aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse über Bohrpfähle. Das umlaufende Gelände verspringt zwischen Ost‐ u. Westseite um ein Geschoss, das Untergeschoss ist auf der Westseite vollständig im Erdreich eingebunden. Wasserlastpfahl W1.2‐E (> Drainage). Das Obergeschoss reduziert sich auf ca. 2/3 der Gesamtfläche. Das Flachdach über OG erhält eine PV‐Anlage, das Flachdach über EG wird als Gründach ausgeführt. Die nahezu vollständig umlaufende Fensterfassade wird als Pfosten‐Riegel‐Fassade aus Aluminium hergestellt. Davor kommt umlaufend über alle Geschosse eine vorgesetzte Betonfertigteilfassade ‐ im Wechsel aus senkr. Stützen und waagr. Riegel, jeweils in einer Tiefe von 70 cm ‐ zur Ausführung.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.07.2024
Ende
25.10.2024

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Binsch Innenausbau GmbH
Vertragsabschluss
27.06.2024
Zuschlagsentscheidung
06.05.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).