AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 07:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d37e59be-b1e3-4b8d-9c4f-50e803f6a349/

Postdienstleistungen Finanzämter

Notice-ID: d37e59be-b1e3-4b8d-9c4f-50e803f6a349 · Procedure-ID: 5b3d5d35-68ca-4cb7-94e0-853f7486fa9c

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Zentrale Beschaffung- (HCC-ZB), Wiesbaden
Veröffentlicht
28.07.2025
Frist (Submission)
02.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60160000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Postdienstleistungen für die Finanzämter Werra-Meißner, Kassel, Schwalm-Eder (Rahmenvereinbarung)

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Briefsendungen FA Werra-Meißner

Erfüllungsort
Eschwege

Los 2 — PZA FA Werra-Meißner

Erfüllungsort
Eschwege

Los 3 — Briefsendungen FA Kassel

Erfüllungsort
Kassel

Los 4 — PZA FA Kassel

Erfüllungsort
Kassel

Los 5 — Briefsendungen FA Schwalm-Eder

Erfüllungsort
Fritzlar

Los 6 — PZA FA Schwalm-Eder

Erfüllungsort
Fritzlar

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
30.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).