AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
ÜAZ Ausbildung zum Straßenwärter Jahrgang 2024-2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Zentrale, Berlin
- Veröffentlicht
- 05.08.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 80000000 — Bildung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Zuschlagswert
- 463.295 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Überbetriebliche Ausbildungszentren zur Ausbildung zum Straßenwärter Jahrgang 2024-2027
Lose
14 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2024
- Ende
- 31.07.2027
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (10)
- Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V.; AFZ Walldorf · BQI mbH Schönebeck · Deula Rheinland GmbH Bildungszentrum · Deula Rheinland-Pfalz GmbH · Deula Schleswig-Holstein GmbH · DEULA Westerstede GmbH · DEULA Westfalen-Lippe · Kompetenzzentrum für Nachhaltiges Bauen · Landkreis Zwickau, · Verein für Bauforschung und Berufsbildung des BBIV e.V.
- Vertragsabschluss
- 03.07.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (10)
- Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V.; AFZ Walldorf (Meiningen, OT Walldorf)
- BQI mbH Schönebeck (Schönebeck (Elbe))
- Deula Rheinland GmbH Bildungszentrum (Kempen)
- Deula Rheinland-Pfalz GmbH (Bad Kreuznach)
- Deula Schleswig-Holstein GmbH (Rendsburg)
- DEULA Westerstede GmbH (Westerstede)
- DEULA Westfalen-Lippe (Warendorf)
- Kompetenzzentrum für Nachhaltiges Bauen (Cottbus)
- Landkreis Zwickau, (Zwickau)
- Verein für Bauforschung und Berufsbildung des BBIV e.V. (München)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).