AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d383db23-ab28-4f1d-97a6-39573795f0ef/

Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Stadtgebiet Würzburg für die Zeit von 01.01.2027 bis 31.12.2028 zuzüglich einer einseitigen einjährigen Verlängerungsoption bis 31.12.2029

Notice-ID: d383db23-ab28-4f1d-97a6-39573795f0ef · Procedure-ID: fca5d8f4-2c13-46dd-b430-8ecc9870f81a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Würzburg, Würzburg
Veröffentlicht
08.04.2026
Frist (Submission)
12.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90511400 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Geschätzter Wert
2.402.114 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vergeben wird die Übernahme, Aufarbeitung und Verwertung von 6.300 Mg (+/- 10 %) PPK-Abfällen aus dem Stadtgebiet Würzburg, inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle, für die Dualen Systeme keinen Herausgabeanspruch geltend machen. Die Übernahme erfolgt an zwei vom Auftraggeber definierten Übernahmestellen. Die Verwertung ist unter Beachtung der geltenden Vorschriften durchzuführen. Die Beauftragung schließt den Nachweis des Stoffstrommanagements ein.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
101 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).