AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0d80c45d6-4e6874ce680fb165) · Abgerufen am 10.10.2026 05:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d38e37d7-36f0-4cec-b4ea-373de6b837e8/

Trockenbauarbeiten (VE17)

Notice-ID: d38e37d7-36f0-4cec-b4ea-373de6b837e8 · Procedure-ID: e12b6ed0-83cb-4a1b-8add-f081edf491ce

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Rosengarten, Rosengarten
Veröffentlicht
28.09.2026
Frist (Submission)
02.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45324000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

VE17: Trockenbauarbeiten: - Trennwände und Vorsatzschalen, doppelt beplankt, als nicht-tragende Leichtbauwände, inkl. Anschlüsse unten und seitlich starr, oben i.d.R. gleitend - Abhangdecken mit Gipskarton-Bekleidung sowie Abhangdecken, Deckensegel und Baffeln mit Holzwolle-Leichtbauplatten-Bekleidung und freitragende Metall-Rasterdecken - Bekleidungen für Sonderbauteile wie Treppen-Umwehrungen, Nischen-Ausbildungen und Dachfenster-Leibungen - jeweils inkl. Einbauelemente, Kantenprofile und Unterkonstruktions-Verstärkungen

Vertragslaufzeit

Beginn
09.08.2027
Ende
02.02.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).