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Reinigungs- und Entsorgungsleistungen sowie Prüfung abwassertechnische Anlagen der TREA Leuna Linie 1 & 2
MVV Umwelt Asset GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Reinigungs-, Entsorgungs- und Prüfungsleistungen für abwassertechnische Anlagen.
- Leistungen umfassen Rohr- und Kanalreinigung, Dichtheitsprüfungen, Entsorgung, Wartung von Abscheidern und Nass-/Trockensaugereinsätze.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 1.800.000 EUR.
- Erforderlich sind Nachweise über Erfahrung mit vergleichbaren Reinigungs- und Entsorgungsleistungen sowie die Fähigkeit zur Durchführung von Prüfungen abwassertechnischer Anlagen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Reinigungs- und Entsorgungsleistungen sowie Prüfung abwassertechnische Anlagen der TREA Leuna Linie 1 & 2 ******************************************************************* Rohr- und Kanal-Reinigung Kanal-Untersuchung mit Farb-TV inkl. Dichtheitsprüfung Entsorgung von Abfällen Wartung, Instandsetzung und Prüfung von Öl- und Feststoff-Abscheider-Anlagen Dienstleistungen mit Nass- und Trockensaugern Dienstleistungen mit Kehrmaschine Regelmäßige Wasser-Hochdruck-Reinigungen von Rohrleitungen, Aggregaten und Anlagenteilen Reinigung / Beräumen Verbrennungsrost einer Müllverbrennungsanlage
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.800.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Verfahren noch offen
1 Veröffentlichung
- 14.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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