Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung: 60 %)
Die maximale Punktzahl kann mit drei unterschiedlichen Referenzen erreicht werden. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mindestanforderungen:
- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher
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Zusätzliche Mindestanforderung Referenz 1:
Bei der Referenz handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte Referenz 1:
- Summe der Anrechenbaren Kosten für folgende Kostengruppen nach DIN276: KG300, KG400:
Mindestpunktzahl ab 300.000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab 500.000 EUR netto;
- Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 01.01.2019, Höchstpunktzahl am oder nach 01.01.2023
Zusatzpunkte Referenz 2:
- Bei der Referenz handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude (Baujahr zwischen dem 15. und 19. Jh.)
- Mitwirkung bei der Beantragung von Denkmalförderung (z. B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz)
- Summe der Anrechenbaren Kosten für folgende Kostengruppen nach DIN276: KG300, KG400:
Mindestpunktzahl ab 1,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 3,0 Mio. EUR netto;
- Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 01.01.2019, Höchstpunktzahl am oder nach 01.01.2023
Zusatzpunkte Referenz 3:
- Summe der Anrechenbaren Kosten für folgende Kostengruppen nach DIN276: KG300, KG400:
Mindestpunktzahl ab 350.000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab 450.000. EUR netto;
- Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 01.01.2019, Höchstpunktzahl am oder nach 01.01.2023
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Neubau