AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 19:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d3b74fc0-9dd3-4bf4-bdb0-05396ba3a5dd/

Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf u. Leasing E-Fahrzeuge SUV, neutral)

Notice-ID: d3b74fc0-9dd3-4bf4-bdb0-05396ba3a5dd · Procedure-ID: d3b74fc0-9dd3-4bf4-bdb0-05396ba3a5dd

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Unterfranken, Würzburg
Veröffentlicht
15.11.2024
Frist (Submission)
12.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34114200 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
8.398.191 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayer. Polizei mit neutralen Dienstfahrzeugen aus dem KBA-Segment SUV mit Elektroantrieb (Kauf und Leasing). Vertragsgegenstand ist die Lieferung von neutralen Dienstfahrzeugen mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten für Kriminalpolizei- und Polizeiinspektionen (PI / KPI). Die Rahmenvereinbarung beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Sie beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 31.12.2028. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
21 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
77 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).