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B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster-West, Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. BIM
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig · Lübeck · Schleswig-Holstein · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
IPP Ing.-ges. Possel u. Partner GmbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein plant den dreistreifigen Ausbau der vorhandenen zweistreifigen Bundesstraße 5 zwischen den Anschlussstellen Brunsbüttel-Süd und Wilster-West. Die Dreistreifigkeit soll mit einem RQ 15,5 durchgeplant werden. Durch die Verbreiterung werden die vorhandenen Wirtschaftswegeverbindungen und Entwässerungsanlagen verdrängt. Vom Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 5 gem. §47 HOAI zu erbringen. Es wird kein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt, es erfolgt lediglich eine Linienabstimmung der Varianten. Der Ausbau der B 5 wird eine Neuregelung der Entwässerung, gerade auch in Hinblick an neue Vorschriften, nach sich ziehen. Die Planung der Entwässerungseinrichtungen erfolgt durch den Straßenplaner. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist ab der Leistungsphase 3 durch den Auftragnehmer (Fachdisziplin Verkehrsanlage, VKA gemäß AIA, Tabelle 2) mittels der BIM - Methode modellbasiert zu erstellen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 85 %
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Qualität 15 %
Bearbeitungskonzept BIM
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _________________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer IPP Ing.-ges. Possel u. Partner GmbHZuschlagswert 963.263 €1 Veröffentlichung
- 30.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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