AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d3e698a8-10ea-4797-82dc-a18b24e8ba55/

Rahmenvertrag über modulare Ausstattungselemente für Mobilstationen im Stadt- und Landkreis Heilbronn

Notice-ID: d3e698a8-10ea-4797-82dc-a18b24e8ba55

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Heilbronn, Heilbronn
Veröffentlicht
07.11.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
44212320 — Baumaterialien
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.400.400 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Entwicklung und Bereitstellung eines modularen Baukastensystems für Elemente von Mobilstationen im Gebiet des Stadt- und Landkreises Heilbronn. Ziel ist die Standardisierung und Vereinheitlichung der Stationen – insbesondere in Bezug auf Gestaltung, Ausstattung und digitale Zugänglichkeit. Der Rahmenvertrag ermöglicht es den Bestellberechtigten – dem Stadt- und Landkreis Heilbronn, den 46 Kommunen im Landkreis, den Stadtwerken Heilbronn oder weiteren städtischen Eigenbetrieben – auf Basis von Einzelverträgen Einzelmodule auf eigene Kosten bedarfsgerecht abzurufen. Als Elemente werden u.a. die Hinweis- und Informationsbeschilderung, sichere Fahrradabstellanlagen mit digitalem Zugangs-, Buchungs- und Zahlungssystem, Fahrgast- und Fahrradunterstände sowie Stadtmöbelierung ausgeschrieben.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).