AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neu-/Umbau der Feuerwache in Landau an der Isar - Architekt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Landau a.d.Isar, Landau a.d.Isar
- Veröffentlicht
- 11.06.2025
- Frist (Submission)
- 15.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das heute vorhandene Feuerwehrhaus, bestehend aus zwei Einzelgebäuden, wurde im 1. Bauabschnitt 1973 fertiggestellt, der 2. Bauabschnitt (Fahrzeughalle mit Atemschutzwerkstatt) ca. 1995. Das Hauptgebäude (Fahrzeughalle mit Funktionsräumen) besitzt ein Unter- und ein Erdgeschoss. Das Dachgeschoss stellt einen Dachraum dar. Über Teilen des Erdgeschosses (Funktionsräume) ist eine Zwischenebene, erschlossen von der Fahrzeughalle aus, vorhanden. Das zweite Gebäude wurde ursprünglich als Wohngebäude für Feuerwehrdienstleistende errichtet. Dieses besitzt ein Keller-, Erd- und Obergeschoss. In diesem Gebäude ist heute die Kreiseinsatzzentrale (des Landkreises) untergebracht. Die zweite Fahrzeughalle mit Atemschutzwerkstatt hat ein Erdgeschoss. Unter Berücksichtigung, dass die Fahrzeughalle II erhalten bleibt, könnte die gesamte Baumaßnahme in einem Zuge oder in zwei getrennten Bauabschnitten erfolgen. Bei einer Teilung in zwei Bauabschnitte wäre der Neubau der Waschhalle mit Werkstatt möglich. Dieser könnte dann für die Einsatzkräfte temporär verwendet werden. Danach könnte das neue Hauptgebäude erstellt werden. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wird jedoch die Maßnahme in einem Bauabschnitt empfohlen. Erforderlich ist dann eine temporäre Unterbringung der Einsatzfahrzeuge und des Materials für ca. 13 – 15 Monate.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 31.12.2033
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern , München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.