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Nicht offener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Neubau Rettungswache Burscheid" im Rheinisch-Bergischen Kreis nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, Vergabe von Leistungen der Objektplanung
Rheinisch-Bergischer Kreis · Bergisch-Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNicht offener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Neubau Rettungswache Burscheid" im Rheinisch-Bergischen Kreis nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, Vergabe von Leistungen der Objektplanung🏆 Scope Architekten GmbH · Stuttgart
- Auernhammer Wohlrab Architektur · München
- pussert kosch architekten PartGmbB · Dresden
- Scope Architekten GmbH · Stuttgart
- TILLOKAA - Architecture and Urbanism · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 15 Angebote eingegangen, davon 4 Bieter namentlich publiziert: Auernhammer Wohlrab Architektur u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist der Neubau einer Rettungswache mit IuK-Zentrum auf ca. 1550 m² Nutzungsfläche.
- Es wird ein Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt.
- Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Innenarchitekten mit Bauvorlageberechtigung, ggf. als Bewerbergemeinschaft.
- Besondere Herausforderung ist die Planung unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der bestehenden Rettungswache.
- Die Vergabe erfolgt nach VgV für Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Rheinisch-Bergische Kreis plant den Neubau einer Rettungswache mit angeschlossenem Informations- und Kommunikationszentrum (IuK) im Stadtgebiet von Burscheid. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer zukunftsfähigen, funktional klar gegliederten und architektonisch hochwertigen Einrichtung, die den aktuellen Anforderungen an eine moderne Notfallversorgung gerecht wird. Gemäß § 6 des Rettungsgesetzes NRW ist der Kreis verpflichtet, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Notfallversorgung sicherzustellen - einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransport. Die derzeit gültige Bedarfsplanung weist hierfür im Versorgungsbereich Burscheid den Bedarf einer Rettungswache aus. Im Jahr 2021 wurde hierzu ein Grundstück mit bestehender Immobilie in der Industriestraße 5 in Burscheid erworben. Seither wird ein Teil des Gebäudes als provisorische Rettungswache genutzt. Diese Interimslösung genügt jedoch weder funktional noch baulich den langfristigen Anforderungen und war vschon zu Beginn der Nutzung nur als Übergangslösung vorgesehen. Nach Abwägung verschiedener Standort- und Nutzungskonzepte hat sich der Rheinisch-Bergische Kreis dazu entschieden, das Bestandsgebäude zurückzubauen und auf dem Grundstück einen Neubau zu realisieren. Dieser soll sowohl die neue Rettungswache als auch das Informations- und Kommunikationszentrum (IuK) aufnehmen. Beide Nutzungseinheiten sind funktional voneinander zu trennen - entweder in baulich getrennten Gebäuden oder innerhalb eines gemeinsamen Baukörpers mit klarer funktionaler Trennung. Das Raumprogramm umfasst ca. 950 m² Nutzungsfläche für die Rettungswache sowie zusätzlich 600 m² Nutzungsfläche für das IuK. Die besondere Herausforderung liegt in der Planung des Neubaus unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der bestehenden Rettungswache und des IuK während der Bauphase. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Vollständige Beschreibung (3.490 Zeichen)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI. ___________________________ Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen notwendig. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wettbewerbsergebnis 50 %Qualität
Die Preisträger erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
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Honorarforderung 12,5 %Preis
siehe oben
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Arbeitsweise und Projektentwicklung 10 %Qualität
siehe oben
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 199 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (4) Auernhammer Wohlrab Architektur · pussert kosch architekten PartGmbB · Scope Architekten GmbH · TILLOKAA - Architecture and Urbanism1 Veröffentlichung
- 30.04.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.163 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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