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Erstellung von Baulärmgutachten und - monitoring für zwei Neubauprojekte zu ministeriellen Zwecken auf dem Postblockareal, Direktion Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Ellerstr. 56 · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 20.11.2026, 09:00 Uhr (noch 33 Tage)
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Auftraggeberin (AG), auf der Liegenschaft „Postblock Nord“ (= PBN) an der Wilhelmstraße/Leipziger Straße im Berliner Stadtbezirk Mitte ein neues Verwaltungsgebäude für ministerielle Zwecke zu errichten. Auf der angrenzenden Liegenschaft „Postblock Süd“ (= PBS) sollen ein Ministerialgebäude und ein Wohngebäude errichtet werden. Das Postblockareal ist ein städtisches Quartier in Berlin, das durch die Wilhelm-/ Leipziger-/ Mauer- und Zimmerstraße begrenzt wird. Die Gesamtfläche liegt im Bereich der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“. Es ist eines der letzten großen Entwicklungspotentiale für die Bundesregierung in Berlin-Mitte. Dort steht eine fast durchgängig zusammenhängende Baufläche von ca. 25.000 m² zur Verfügung, die etwa zur Hälfte jeweils auf die Bereiche des PBN (13.284 m²) und PBS (12.379 m²) entfällt. Die beiden Grundstücksflächen werden nur durch den vornehmlich als Fußweg und zur Versorgungsdurchfahrt genutzten Buchhändlerweg getrennt. Die Generalplanungsleistungen für die Projekte wurden jeweils im Anschluss an europaweit bekannt gemachte Wettbewerbe an die Staab Architekten GmbH (PBN) und die ARGE Schenker Salvi Weber ZT GmbH Franz und Sue ZT GmbH (PBS) vergeben. Weitere Fachplanungsleistungen wurden in gesonderten Verfahren beauftragt. Derzeit wird für das Projekt PBN aktuell ein europaweites ÖPP-Vergabeverfahren durchgeführt. Die Konzeptions- und Vorbereitungsphase ist abgeschlossen, das Verfahren befindet sich in der Phase des Teilnahmewettbewerbs. Die Beauftragung des ÖPP-Auftragnehmers ist nach derzeitigem Stand für Ende 2027 vorgesehen. Das Projekt PBS befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen zum Leistungsbild “Baulärmgutachten und -monitoring” im Zusammenhang mit der Realisierung der beiden Bundesprojekte auf dem Postblockareal, konkret bestehend aus den Leistu
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erstellung von Baulärmgutachten und -monitoring für zwei Neubauprojekte auf dem Postblockareal in Berlin.
- Die Leistungen umfassen Baulärmprognosen, Erfassung der Bestandssituation, Lärmminderungsmaßnahmen und Begleitung der Bauausführung.
- Die Beauftragung erfolgt projektbezogen und zeitlich versetzt, da die Projekte unterschiedliche Planungsstände aufweisen.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) mit Dienstleistungen (CPV 71500000).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergibt Dienstleistungen für Baulärmgutachten und -monitoring für zwei Neubauprojekte in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 65 %
Die Qualität fließt zu 65 % in die Gesamtwertung ein und setzt sich aus Konzepten und den Qualifikationen des Preojektteams zusammen. 20 % für das Personal- und Organisationkonzept 30 % für das Leistungserbringungskonzept 15 % für die Qualifikation des Projektteams (Projektleiter: akademischer Grad z.B. Sachverständiger, Ingenieur für Lärmschutz, Akustik oder gleichwertig mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Stv. Projektleiter akademischer Grad z.B. Sachverständiger, Ingenieur für Lärmschutz, Akustik oder gleichwertig mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Der Nachweis ist durch die Vorlage eines Master-/Studienabschlusses und/oder mit dem Erstangebot zu erbringen.
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Preis 35 %
Der Gesamtangebotspreis geht mit 35 % in die Gesamtwertung ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufskammer (z.B. Architekten- oder Ingenieurkammer) oder für ausländische Bieter den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung
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Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauszug (bei Einreichung nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden sowie von jeweils mind. 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden - jeweils 2-fach maximiert - bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu übersenden.
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Gesamtjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) für die auftragsgegenständliche Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023-2025, d.h. für Leistungen im auftragsgegenständlichen Bereich „Baulärmgutachten und -monitoring“ in folgender Höhe: mind. EUR 150.000,00 pro Jahr.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen im Leistungsbereich „Baulärmgutachten und -monitoring“ einzureichen, die mit den auftragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und folgende Mindestanforderungen erfüllen: 1) Projektreferenz aus dem Bereich „Baulärmgutachten und -monitoring“ für Neubauvorhaben im innerstädtischen Kontext. 2) Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2016, müssen jedoch nicht abgeschlossen sein. 3) Die Projektreferenz muss für die Erstellung des Baulärmgutachtens eine Auftragssumme von mind. 8.000 EUR netto und für das Baulärmmonitoring eine Auftragssumme von mind. 30.000 EUR netto umfassen. 4) Die Referenzen müssen zum auftragsgegenständlichen Leistungsbild vergleichbare Leistungen umfassen. Hinweis: Sofern ein einzelnes Referenzprojekt nicht sämtliche referenzbezogenen Mindestanforderungen (gemäß Nr. 1 bis 4) in sich vereint, ist es zulässig, die Mindestanf mindestens einmal erfüllt wird (kumulative Nachweisführung). Dies gilt für jede der beiden geforderten Unternehmensreferenzen gesondert. Ein und dasselbe Referenzprojekt darf dabei nicht für beide geforderten Unternehmensreferenzen herangezogen werden; jede Unternehmensreferenz ist durch ein eigenständiges Referenzprojekt bzw. eine eigenständige Kombination von Referenzprojekten zu belegen. Beispiel: Verfügt der Bewerber über die Referenzprojekte A, B, C und D, so kann er die erste Unternehmensreferenz etwa durch eine Kombination derReferenzprojekte A und B nachweisen, sofern diese gemeinsam sämtliche Mindestanforderungen gemäß Nr. 1 bis 4 abdecken. Für die zweite Unternehmensreferenz dürfen die Referenzprojekte A und B sodann nicht erneut herangezogen werden; der Nachweis ist vielmehr durch ein anderes Referenzprojekt (z. B. Referenzprojekt C) oder eine andere Kombination (z.B. Referenzprojekte C und D) zu erbringen, die ihrerseits sämtliche Mindestanforderungen gemäß Nr. 1 bis 4 erfüllt.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bieter hat für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre die Anzahl der Mitarbeiter anzugeben, die über einen akademischen Grad, z.B. als Sachverständige, Ingenieur für Lärmschutz, Akustik oder gleichwertig, verfügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 33 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 20.11.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 437 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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