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Stromlieferung 2027 - FAIR
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH · Darmstadt · Hessen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe Gm… beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
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Weiterhin gilt, dass der Leistungsbedarf der Anlagen stark schwanken wird. Diese Schwankungen haben eine Bandbreite von mehreren MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet. Daher wird die Beschaffung so geplant, dass die Grundlast für die Jahre 2027 bis 2029 in Standardhandelsprodukten Base frühzeitig eingekauft wird. Sollten sich neue Erkenntnisse zur Entwicklung der Grundlast oder Strahllast (Betrieb) ergeben, so ist es der Auftraggeberin möglich neue Tranchen der Standardhandelsprodukte zu bestellen. Die Anlage "6 Einkaufstermine Beispiel FAIR.docx" soll dies Beispielhaft darstellen. Die Struktur auf ¼-Stundenbasis wird dann über Spotprodukte abgebildet. Die Auftraggeberin gibt die Zeitpunkte und Volumen der zu beschaffenden Standardhandelsprodukte in Form eines schriftlichen Einkaufsplans an die Lieferantin nach dem Zuschlag bekannt. Die Änderung des Einkaufs-plans kann beliebig oft erfolgen. Es kann auch möglich sein, dass Mengen verkauft werden müssen. Die Änderungen finden nur aus Basis der Planung der Grundlast oder des Betriebs statt. Es wird hiermit ausdrücklich klargestellt, dass es sich nicht um den Aspekt des Handelns von Energie zur Gewinnerzielung handelt! Die Auftraggeberin wird quartalsweise eine Versuchs- und Verbrauchsplanung abgeben. Die Prognosen be-rücksichtigen die geplante Nutzung unter Berücksichtigung der Umbauarbeiten und der geplanten Versuche. Die Einhaltung dieser Planung kann jedoch nicht zugesichert werden. Sowohl in dieser Leistungsbeschreibung und in der Abnahmestellenliste wie auch in dem Preisblatt werden Abnahmemengen genannt. Diese Mengen sind nicht bindend. Die Lieferantin hat keinen Anspruch auf die Abnahme der genannten Mengen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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❓ Bieterfragen
Anpassung des Stromliefervertrages aufgrund von Bieterfragen vom 26.06.2026
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Die FAIR sucht einen Stromlieferanten für ihre Gebäude und Forschungsanlagen ab dem 01.01.2027 für drei Jahre mit einer einjährigen Verlängerungsoption.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung FAIR.docx" Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme (mind. doppelter Auftragswert) auf dem FAIR Formblatt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1.4.Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung FAIR.docx" Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1.5 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung FAIR.docx" Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
1.6 Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung FAIR.docx" Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten. Anforderungen an Referenzprojekte - Spotmarkterfahrung: Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - nach, dass er mindestens 80% des beschriebenen Spotmarktvolumens (rund 3 Mio. kWh, siehe "4a Preisblatt FAIR.xlsx") über einen Zeitraum von zwei Jahren, geliefert hat. - Erfahrung mit der Belieferung von Großkunden: Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - die Belieferung von Kunden nach, bei denen der Lieferumfang mindestens 30 Mio. kWh beträgt. Die Voraussetzungen können auch in jeweils einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall wären ins-gesamt mind. 2 Referenzen einzureichen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Erfahrung mit der Belieferung von Großkunden - Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung FAIR.docx") die Belieferung von Kunden nach, bei denen der Lieferumfang mindestens 30 Mio. kWh/a beträgt. Die Voraussetzungen können auch in jeweils einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall wären ins-gesamt mind. 2 Referenzen einzureichen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Spotmarkterfahrung - Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung FAIR.docx") nach, dass er mindestens 80% des beschriebenen Spotmarktvolumens (rund 3 Mio. kWh, siehe "4a Preisblatt FAIR.xlsx") über einen Zeitraum von zwei Jahren, geliefert hat. Die Voraussetzungen können auch in jeweils einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall wären ins-gesamt mind. 2 Referenzen einzureichen.
Sicherheit & Versorgung
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
5a AVV FAIR (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 10.07.2026 Anpassung des Stromliefervertrages aufgrund von Bieterfragen vom 26.06.2026 · in TED EU + oev
- Frist 10.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 62 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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