AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 16:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d47a4d86-ae46-4f7f-ba0b-dde54addd990/

Erschließungsplanung

Notice-ID: d47a4d86-ae46-4f7f-ba0b-dde54addd990 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d453219838

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen, Kritzmow
Veröffentlicht
25.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
113.888 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen für Erschließungsplanung mit Leistungen für die Planung der Verkehrsanlagen LPH 1- 9 HOAI, Leistungen für die Planung der Ingenieurbauwerke LPH 1- 9 HOAI sowie besondere Leistungen für den Grundschul- und Kitaneubau auf dem Bildungscampus der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen. Für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen soll ein Gemeinde- und Bildungscampus entwickelt werden. Im ersten Schritt sollen die ersten beiden Bauabschnitte (1. BA Grundschule inkl. Sporthalle und Hort, 2. Kindergarten) geplant und umgesetzt werden. Die Planung ist so umzusetzten, dass eine spätere Erweiterung des Campus unter Einhaltung des pädagogischen Gesamtkonzepts möglich ist.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, Mecklenburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).