AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 03:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d48844ce-0dd0-4ff6-866c-bd14115fbf67/

Beschaffung eines Turmwagens

Notice-ID: d48844ce-0dd0-4ff6-866c-bd14115fbf67 · Procedure-ID: 58e57b7d-6de5-44f8-9f85-4bf7fdb767f9

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Stammdaten

Auftraggeber
Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft, Halle (Saale)
Veröffentlicht
28.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34142100 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
958.860 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Oberleitungsmontagefahrzeug wird für die Montage und Instandhaltung von Oberleitungsanlagen im Raum Halle Saale eingesetzt. Es soll hauptsächlich im Straßenbahnfahrbetrieb zum Einsatz kommen, d.h. bei Arbeiten an einer unter Spannung stehender Fahrleitungsanlage, auch unter widrigen Wetterbedingungen wie Regen oder Schneefall. Weiterhin sind eine teleskopierbare Hubarbeitsbühne, eine Schienenfahreinrichtung und ein Werkstattaufbau gefordert. Dabei ist von einer Nutzungsdauer des Fahrzeuges von jeweils 20 Jahren auszugehen. Das Fahrzeug muss den neuesten Stand der Technik, den gültigen Normen, Vorschriften und Gesetzen, der StVZO, der BOStrab sowie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ZWEIWEG International GmbH
Vertragsabschluss
10.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).