AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199a3cd2038-7f9cf1c3be462c8c) · Abgerufen am 06.11.2026 20:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d4a1eed2-17cf-4901-afe3-78e066cf9cf6/

Informationskampagne Gewaltschutz

Notice-ID: d4a1eed2-17cf-4901-afe3-78e066cf9cf6 · Procedure-ID: 6428cdbd-add3-4d5b-bd50-de89f4906554

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Stammdaten

Auftraggeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Dresden
Veröffentlicht
02.10.2025
Frist (Submission)
03.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79341400 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in allen Formen ist eine Verletzung der Menschenrechte. Häusliche Gewalt kann nur dann wirksam bekämpft werden, wenn eine breite Öffentlichkeit für die verschiedenen Facetten von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sensibilisiert ist. Um das Verständnis von den strukturellen Ursachen, den Mechanismen und den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sowie die Bereitschaft zum Abbau der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern, muss die Bevölkerung umfassend aufgeklärt werden. Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", kurz Istanbul-Konvention (IK), ist ein multilateraler, völkerrechtlicher Vertrag. Ziel ist es "Frauen gegen alle Formen der Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen" sowie "einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern". Mit dem Zustimmungsgesetz im Jahr 2017 wurde die Istanbul-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht transformiert, welches seit Februar 2018 in Kraft ist. Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet die Istanbul-Konvention durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Am 18. Juni 2024 stellte die Sächsische Landesregierung den "Landesaktionsplan (LAP) des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention" vor. Der LAP ist die Fortschreibung des Sächsischen Landesaktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dabei soll eine sachsenweite Kampagne dazu beitragen das Thema in der Öffentlichkeit zu platzieren. Der Auftragnehmer entwirft und betreut die Informations- und Aufklärungskampagne vom 01.12.2025 bis 01.12.2026. Hierfür soll es verschiedene Anlässe geben um Themenschwer-punkte zu kommunizieren. Die sachsenweite Kampagne soll empowern, sie soll Mut machen und Wege und Möglichkeiten der Unterstützung, der Selbsthilfe und der Resilienz aufzeigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
01.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).