Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Dienstleistungsauftrag Bauwesen & Infrastruktur EU-Oberschwelle 2 Lose

Planungsleistungen für den Bau einer neuen Wasserkammer und Machbarkeitsstudie für Enthärtungsanlage

Gemeinde Eggenstein-Leopldshafen · Eggenstein-Leopoldshafen · Baden-Württemberg

Beschreibung

LOS 1: Der Neubau einer dritten Wasserkammer betrifft ein Bauwerk im Sinne des § 41 HOAI. Vom Leistungsumfang wird neben dem Neubau der dritten Wasserkammer (einschließlich deren Statik) auch erforderliche Druckleitungen mit allen technischen Ausstattungen, sowie die E-Technik, Prozessleittechnik und die EMSR-Technik erfasst. Ebenso die Anlagen(-teile), die im Zuge der Planung des Bieters hinzukommen, bzw. bei denen sich der Auftraggeber dafür entscheidet diese mitplanen und ausführen zu lassen, weil sie sich im sinnvollen technischen Zusammenhang mit der ursprünglichen Planungsaufgabe befinden. Die Anbindung an den Bestand und der Umbau von bestehenden Anlagenteilen im laufenden Betrieb ist planerisch zwingend zu berücksichtigen. LOS 2: Im Zuge dieser Maßnahmen (LOS 1) soll geprüft werden, ob die Errichtung einer zentralen Trinkwasserenthärtungsanlage technisch, wirtschaftlich und genehmigungsrechtlich möglich ist. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und die weitere Planung zu schaffen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung von Planungsleistungen (HOAI-Leistungen) für den Neubau einer dritten Wasserkammer mit integrierter technischer Ausstattung (Druckleitungen, E-Technik, Prozessleittechnik, EMSR) sowie eine Machbarkeitsstudie für eine zentrale Trinkwasserenthärtungsanlage im Wert von ca. 400.000 EUR.

Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.992 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 110.852 €
Median 256.642 €
Oberes Quartil 579.534 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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400.000 €
Geschätzter Wert
entspricht Branchen-Median (?)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Gemeinde Eggenstein-Leopldshafen
Standort Eggenstein-Leopoldshafen, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 02.03.2026
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 pro Bieter)
Erfüllungsort Eggenstein-Leopoldshafen
Laufzeit 31.07.2026 – 31.12.2029

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 195.180 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.788 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeinde Eggenstein-Leopldshafen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)