AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 18:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d4b736ba-bba5-4d79-b788-91d6352e1e0e/

Ersatzwasserversorgung HB Ahrtal Süd: Kernbohrungen

Notice-ID: d4b736ba-bba5-4d79-b788-91d6352e1e0e · Procedure-ID: 8f214b3b-af8a-482d-94f0-51ec142540b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Eigenbetrieb Wasserwerk, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veröffentlicht
22.06.2026
Frist (Submission)
08.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45120000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Zur Erhöhung der Sicherheit der Trinkwasserversorgung soll zwischen den Versorgungssystemen folgender Projektpartner ein Verbund zur Ersatzwasserversorgung realisiert werden, um zukünftig im Bedarfsfall gegenseitige Lieferungen bzw. Nutzungen von Ersatzwassermengen zu ermöglichen: - Eigenbetrieb Wasserwerk Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, - Stadtwerke Rhein-Ahr AöR in Sinzig, - Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis umfasst die erforderlichen Baugrunduntersuchungen für die geplanten HDD-Bohrungen sowie ein Verteilerbauwerk.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).