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Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie Serviceleistungen für MFPs
AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 16.10.2026, 10:01 Uhr (noch 14 Tage)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterial, Zubehör und Serviceleistungen für Multifunktionsgeräte.
- Leistungen umfassen Lieferung, Wartung, Störungsbeseitigung und optionale Gerätebereitstellung.
- Auftraggeber ist die AOK Sachsen - Anhalt mit Sitz in Magdeburg.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Ausschreibung betrifft einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör für Multifunktionsgeräte (MFPs) sowie dazugehörige Serviceleistungen wie Wartung und Störungsbeseitigung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die AOK Sachsen-Anhalt (Auftraggeberin) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Sozialleistungsträger auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung betreut sie mit ca. 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 810.000 Versicherte mit ca. 48 Kundencentern und/oder Standorten in Sachsen-Anhalt, in denen ausschließlich Multifunktionsgeräte des Herstellers Lexmark eingesetzt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden aktuell ca. 270 Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtpreis Dienst- und Serviceleistungen 60 Pkt.Preis
Das bietende Unternehmen mit dem niedrigsten Gesamtpreis Dienst- und Serviceleistungen anhand der Angaben im Preisblatt erhält die maximale Punktzahl. Von der Punktzahl der nachfolgenden bietenden Unternehmen wird jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr Gesamtpreis über dem niedrigsten Gesamtpreis liegt. Minuspunkte werden nicht vergeben. Wertungsrelevant ist die Gesamtangebotspunktzahl, welche sich aus der Addition der erreichten Gesamtpunkte "Verbrauch und Zubehör" sowie "Dienst- und Serviceleistungen" ergibt.
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jährlicher Gesamtpreis Verbrauch und Zubehör 40 Pkt.Preis
Das bietende Unternehmen mit dem niedrigsten jährlichen Gesamtpreis Verbrauch und Zubehör anhand der Angaben im Preisblatt erhält die maximale Punktzahl. Von der Punktzahl der nachfolgenden bietenden Unternehmen wird jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr jährlicher Gesamtpreis über dem niedrigsten jährlichen Gesamtpreis liegt. Minuspunkte werden nicht vergeben. Wertungsrelevant ist die Gesamtangebotspunktzahl, welche sich aus der Addition der erreichten Gesamtpunkte "Verbrauch und Zubehör " sowie "Dienst- und Serviceleistungen" ergibt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR, Personenschäden je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR; daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Herstellerautorisierung für die zu erbringenden Liefer- und Dienstleistungen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es sind zwei Referenzen aus dem hier einschlägigen Tätigkeitsfeld nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Ein Auftraggeber muss ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sein. Die Anzahl der zu wartenden Multifunktionsgeräte/Drucker muss je Referenz mindestens 200 betragen, wobei der Vertragszeitraum jeweils mindestens 2 Jahre betragen haben muss. Für diese jeweils mindestens 200 MFPs müssen auch Serviceleistungen erbracht worden sein. Es handelt sich um Mindestanforderungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 14 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 152 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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