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Pflege-Prävention (Kombi)
BARMER Beschaffung und Vergabe · Wuppertal · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 5 SGB XI und § 20b SGB V
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Vergabe eines Rahmenvertrags für Gesundheitsförderung und Prävention in Pflegeeinrichtungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Ziff. 3.1 des "Fragenkatalog Eignungsanforderungen" - A Kriterium), dass der Bieter über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.500.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr verfügt, oder dass er im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abschließt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Ziff. 2.1 des "Fragenkatalog Eignungsanforderungen" - A Kriterium) dass der Bieter im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen. Vervollständigte Eigenerklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (gemäß Ziff.1.4 des "Fragenkatalog Eignungsanforderungen") und zur Eignungsleihe (gemäß Ziff.1.5 des "Fragenkatalog Eignungsanforderungen") sowie zur Gründung einer Bietergemeinschaft (gemäß Ziff.1.3 des "Fragenkatalog Eignungsanforderungen") Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Ziffer 2.2 des "Fragenkatalog Eignungsanforderungen" - A Kriterium), dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2025/2033, genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Ziff. 4.1 des "Fragenkatalog Eignungsanforderungen" - A Kriterium), dass der Bieter zu den unten aufgeführten Referenzkategorien je 2 Referenzprojekte nachweisen kann, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Bei noch laufenden Aufträgen muss der Beginn des Auftrags mindestens 1 Jahr zurückliegen. Zugelassen sind Referenzkunden mit Sitz in Deutschland. Es müssen die teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtung sowie die verantwortliche Pflegekasse, die das Projekt betreut hat, benannt werden. Es gibt 2 Referenzkategorien, deren Anforderungen auf den nachfolgenden Seiten erläutert werden. Je Referenzkategorie sind 2 Referenzen zu benennen. Somit sind insgesamt 4 Referenzen anzugeben. Es handelt sich um folgende Referenzkategorien: Referenzkategorie 1: Der Referenzauftrag umfasst die Planung und Durchführung von Leistungen der ganzheitlichen Beratung inkl. Maßnahmenumsetzung für die Zielgruppe der Bewohnenden (Menschen mit Pflegebedarf) nach § 5 SGB XI aus teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen. Referenzkategorie 2: Der Referenzauftrag umfasst die Planung und Durchführung einer ganzheitlichen Beratung und Maßnahmenumsetzung für die Zielgruppen der Mitarbeitenden und Menschen mit Pflegebedarf aus teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 20b SGB V und § 5 SGB XI gemäß Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung. Beide Referenzen müssen jeweils die Umsetzung eines Kombinationsprojektes zur Gesundheitsförderung und Prävention der Mitarbeitenden und Bewohnenden (Menschen mit Pflegebedarf) einer teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen beinhalten. Unabhängig von der Referenzkategorie muss jede Referenz eines der folgenden Handlungsfelder beinhalten: Folgende Handlungsfelder zur Zielgruppe Bewohnende/Tagesgäste: • Gewaltprävention in der Pflege • Verbesserung der Ernährungssituation der Pflege • Förderung der psychosozialen Gesundheit • Förderung der kognitiven Ressourcen • Förderung der körperlichen Aktivität Folgende Handlungsfelder zur Zielgruppe Mitarbeitende: • Gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung • Gesundheitsgerechte Führung • Bewegungsförderliche Umgebung • Gesundheitsgerechte Ernährung im Pflegealltag • Suchtprävention im Arbeitsalltag • Stress- und Ressourcenstärkung Wichtig: Es darf über die Referenzen hinweg nicht zweimal das gleiche Handlungsfeld benannt werden, d.h. jede Referenz muss ein eigenes Handlungsfeld thematisieren. Weitere Details sind dem Dokument 00-03-02 Nachweis Unternehmensreferenzen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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