AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d4c1c3e4-9bff-4aee-86a9-ee5f1847d706/

Gebietsbetreuung im EU-Vogelschutzgebiet Schweriner Seen

Notice-ID: d4c1c3e4-9bff-4aee-86a9-ee5f1847d706 · Procedure-ID: c67055b5-1c68-4e82-9531-e6da07c942b5

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Stammdaten

Auftraggeber
StALU Westmecklenburg, Schwerin
Veröffentlicht
04.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Umwelt & Energie
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Schweriner Seen und die angrenzenden Gebiete bilden eine einzigartige Landschaft für die eine Gebietsbetreuung eingerichtet werden soll. Wichtige Bestandteile dieser Gebietsbetreuung sind: - Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanzsteigerung für Natura 2000-Gebiete - Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen zum Gebietsmanagement - Initiierung von Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt - Datenerhebung der Brutvogelarten der Verlandungsbereiche, der Gewässer und der Feuchtwiesen Die Öffentlichkeitsarbeit legt einen besonderen Fokus auf die Zusammenarbeit mit Behörden und privaten Akteuren, die im Vogelschutzgebiet "Schweriner Seen" aktiv sind.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
22.06.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).