AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung von Elektrophorese-Systemen (Kapillar- und Gelelektrophorese) inkl. Reagenzien und Verbrauchsmaterialien
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- neg-w-call
- CPV-Code
- 38000000
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung (Kauf) von Elektrophorese-Systemen (Kapillar- und Gelelektrophorese) zur Durchführung der Serum- und Spezial-Proteinanalytik für den Einsatz in der klinischen Patientendiagnostik für die Analyse von Serumproteinen, Immunfixation und verwandten Assays im Universitätsklinikum Halle (Saale). Das System muss in der Lage sein, Proben für eine anschließende Gelelektrophorese vorzubereiten, um eine nahtlose Integration in bestehende Laborworkflows zu gewährleisten. Ziel ist die sichere, wirtschaftliche und prozessstabile Durchführung der im Labor etablierten Untersuchungen im Routinebetrieb einschließlich der erforderlichen Qualitäts- und Sicherungsmaßnahmen. Die Leistung umfasst die Lieferung, Aufstellung, Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme, die Anbindung an das Laborinformationssystem (LIS), die Schulung des Laborpersonals sowie die Bereitstellung aller erforderlichen Reagenzien und Verbrauchsmaterialien über die Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate. Darüber hinaus ist ein Service-/Wartungsvertrag anzubieten, der die Verfügbarkeit der Analytik im Routinebetrieb gewährleistet.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 60 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Frist unbekannt
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale), Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.