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Beauftragung eines/einer externen Datenschutzbeauftragten für die externe Meldestelle des Bundes nach § 19 Absatz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz · Bonn
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Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines/einer externe/n Datenschutzbeauftragte/n für die externe Meldestelle. Die konkreten Leistungen der benötigten Dienstleistung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Art. 38, 39 DSGVO und §§ 5 bis 7 BDSG. Die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung des/der künftigen Datenschutzbeauftragten muss auf Basis der geltenden Datenschutzgesetze unter Wahrung der hinweisgeberspezifischen Vorschriften und Besonderheiten in einem rechtlich noch wenig erschlossenen Feld erfolgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die verantwortliche Stelle hinweisgeberspezifischen Vertraulichkeitspflichten unterliegt, die sich auf die Aufgabenwahrnehmung auch des/der benannten Datenschutzbeauftragten auswirken dürften und dass vielfach Rechtsfragen, vor allem auch zum Verhältnis zwischen Datenschutzrecht und Hinweisgeberschutzrecht, die Arbeit der externen Meldestelle prägen. Die Sensibilität der in der externen Meldestelle verarbeiteten Daten, die Vulnerabilität und der hohe Schutzbedarf der von der Verarbeitung betroffenen Personen, die besonderen gesetzlichen Vertraulichkeitsanforderungen des HinSchG in §§ 8 und 9 und 40 Absatz 1 HinSchG wie die Erwartungen der Öffentlichkeit und der hinweisgebenden Personen an die Integrität der Datenverarbeitung durch die externe Meldestelle erfordern die Notwendigkeit der Benennung einer Person mit Befähigung zum Richteramt und legen die Benennung eines Berufsgeheimnisträger oder einer ähnlich qualifizierten Person zum/zur externen Datenschutzbeauftragten/externer Datenschutzbeauftragten der externen Meldestelle des Bundes nahe. In diesem Rahmen strebt die externe Meldestelle des Bundes eine begleitende Beratung und Unterstützung auf rechtlich hohem Niveau mit Verständnis für die Belange von hinweisgebenden Personen und deren besondere Situation an. Hierfür soll ein/e erfahrene/r und kompetente/r Auftragnehmer/in gewonnen werden, wobei Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz bzw. der Richtlinie (EU) 2019/19
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein externer Datenschutzbeauftragter für die externe Meldestelle des Bundes nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß § 43 Abs. 2 UVgO auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Für die Angebotsbewertung erfolgt die Wertung anhand der aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung: 1. Gesamtpreis (30 %) 2. Qualität/Fachliche Wertung (70 %), aufgeteilt in: - Fachliche Erfahrung als Datenschutzbeauftragte/r, - Erfahrung im Hinweisgeberschutz sowie in hochsensiblen Datenverarbeitungskontexten, - Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Anwendung von Datenschutz-Management-Methoden sowie bei der Festlegung und Bewertung technischer und organisatorischer Maßnahmen, - Methodisches Vorgehen und Beratungsansatz.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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