AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYKY69C/documents) · Abgerufen am 01.11.2026 20:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d4fe5f37-1c10-4935-a73e-b275bf4c2249/

Unterhalts- und Grundreinigung für die Regionale Schule Niepars "Prof. Gustav Pflugradt

Notice-ID: d4fe5f37-1c10-4935-a73e-b275bf4c2249 · Procedure-ID: 04254990-ae26-4805-a755-06594449cfb8

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Niepars über das Amt Niepars, Niepars
Veröffentlicht
06.10.2026
Frist (Submission)
10.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe der Unterhalts- und jährlichen Grundreinigung für die Regionale Schule mit Grundschule Niepars "Prof. Gustav Pflugradt" in der Gemeinde Niepars: -bestehend aus 1 Schulgebäude mit 2 Gebäudeteilen (Haupt- und Nebengebäude) und 4 Geschossebenen -Gebäudegröße insgesamt ca. 7.800 m² -Ausführungszeitraum: 4 Jahre mit 2 x Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (max. 6 Jahre)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2027
Ende
31.07.2031
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).