AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 00:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d4fe6f25-dcb4-4be7-beed-dbbdddbed82e/

Beschaffung und Einführung eines Dokumentenmanagementsystems

Notice-ID: d4fe6f25-dcb4-4be7-beed-dbbdddbed82e · Procedure-ID: 98920211-eab3-4ae1-ae1c-42ebbee24dc0

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Stammdaten

Auftraggeber
LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
12.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind insbesondere die Lieferung eines Dokumentenmanagementsystems, Implementierungs-, Schulungs-, Unterstützungs- und Supportleistungen des Auftragnehmers bei der Einführung und dem Betrieb des Dokumentenmanagementsystems bei der LOTTO Hamburg GmbH. Nähere Einzelheiten sind den Dokumenten „EVB-IT Systemvertrag“ sowie „Leistungsbeschreibung – ANLAGE 1“ zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung wird den interessierten Unternehmen nach Einreichung einer ausgefüllten und unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Dokument "Vertraulichkeitserklärung - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und ggf. Dokument "Vertraulichkeitserklärung der Nachunternehmer und anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag") zur Verfügung gestellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.07.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).