Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Urbane Datenplattformicklung, Bereitstellung und Betrieb)
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH · Flensburg · Schleswig-Holstein
Beschreibung
Der Auftraggeber wurde von der Stadt Flensburg sowie den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg als gemeinsame Einrichtung zur Steuerung und Umsetzung des Modellprojekts "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" ins Leben gerufen. Ziel dieses Vorhabens ist die nachhaltige, gemeinwohlorientierte digitale Transformation der Region durch Entwicklung und Implementierung innovativer, datenbasierter Lösungen. Im Rahmen der Umsetzungsphase dieses vom Bund geförderten Modellprojekts beabsichtigt die Auftraggeberin die Entwicklung und den Betrieb einer urbanen Datenplattform. Diese soll als offene, interoperable und skalierbare digitale Infrastruktur ausgestaltet werden, die sowohl Verwaltungsdaten als auch Echtzeit- und Sensordaten integriert. Die Datenplattform soll eine zentrale Rolle bei der datenbasierten Entscheidungsunterstützung für kommunale Verwaltungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure einnehmen und damit zur Stärkung digitaler Teilhabe sowie zur Förderung von Innovationspotenzialen in Bereichen wie Mobilität, Klimaschutz, Energieeffizienz und nachhaltiger Stadtentwicklung beitragen. Zweck des vorliegenden Vertrages ist die Vergabe eines Auftrags zur Konzeption, Entwicklung, Implementierung und optionalen Weiterentwicklung der urbanen Datenplattform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Leistungen in einem dem Stand der Technik entsprechenden Umfang, unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben sowie im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen der Auftraggeberin zu erbringen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe für die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und optionalen Weiterentwicklung einer urbanen Datenplattform.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Es finden keine Verhandlungen statt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVI der Vergabeunterlagen gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 21.08.2025 Die Abgabefrist der Angebote wird um eine Woche, auf den 21.08.2025, 11:00 Uhr verlängert.
- Frist 14.08.2025 Das Eignungskriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" wurden korrigiert. Die Anforderung, dass "c. Bei mindestens einem der drei Referenzprojekte, die die Anforderungen des lit. a und b erfüllen, die Bereitstellung im Rahmen des Förderprogrammes des BMWSB "Modellprojekte Smart City" erfolgte", wurde gestrichen.
- Frist 14.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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