AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 17:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d507fc76-07b7-41e8-b9e5-bce078368e93/

Zukunft Bau - „Simple BIM“ – Standardanwendungsfälle für den Wohnungsbau

Notice-ID: d507fc76-07b7-41e8-b9e5-bce078368e93 · Procedure-ID: 098b3048-d40e-4dc1-b76b-ba27a4011c15

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn
Veröffentlicht
13.10.2025
Frist (Submission)
18.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens soll untersucht werden, wie eine Nutzbarkeit von BIM in der breiten Masse bei kleineren Baumaßnahmen mit Schwerpunkt Wohnungsbau und eine deckende Praxiseinführung digitaler Tools in der Bauwirtschaft erreicht werden kann. Hierzu sollen typische Neubaumaßnahmen unterhalb von 5 Millionen Euro Bauvolumen identifiziert und hinsichtlich gängiger Projektstrukturen untersucht werden. Auf Basis der BIM-Anwendungsfälle aus dem BIM-Masterplan sollen die relevanten Anwendungsfälle und deren Umfang für diese Baumaßnahmen festgelegt werden. Anschließend sollen Informationslieferhandbücher (IDM) und weitere notwendige Vorgaben und Hilfestellungen in Form eines Modularen Baukastens für die Praxis erstellt werden. Abschließend soll eine Einführungsstrategie mit Empfehlungen zur Markteinführung sowie zur politischen Förderung und Forderung von BIM konzipiert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
30.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).