AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 08:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d5227de3-afa4-4ce4-a23e-e298e1cdc685/

N5

Notice-ID: d5227de3-afa4-4ce4-a23e-e298e1cdc685 · Procedure-ID: a9ce293d-d5bb-4f4d-a86f-ae546f59e7ef

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, Eggenstein-Leopoldshafen
Veröffentlicht
05.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
09323000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
1.400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Vergabeverfahren dient der Vergabe der Wärmeversorgung für das Neubaugebiet "N5" in Eggenstein-Leopoldshafen. Die Dauer der Wärmeversorgung beträgt zunächst 20 Jahre mit Verlängerungsoption. Im Neubaugebiet "N5" mit einer Fläche von ca. 16 ha entstehen zukünftig etwa 771 Wohneinheiten (WE), davon ca. 148 EFH/DDH/RH mit jeweils 1 WE, 41 MFH mit insg. 531 WE und 5 Sondergebäuden mit 92 WE. Die Wärmeversorgungsanlagen sollen - mit Ausnahme des Wärmenetzes - durch den Wärmelieferant alleinverantwortlich aufgebaut und betreiben werden. Die Einziehung von Fördergeldern (insb. Förderung nach BEW) ist erforderlich. Sämtliche Grundstückseigentümer finanzieren im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen den Bau des Wärmenetzes nach Spezifikation des Wärmelieferanten. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen überlässt das Wärmenetz zur Verteilung der Wärme im Baugebiet.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).