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Kampfmittelsondierung
BRD, vertr. d. BMVg, vertr. d. ABH, vertr. d. BBA · Hamburg · Hamburg · Bundesbehörde
Angebote bis 28.08.2026, 09:00 Uhr (noch 8 Tage)
Beschreibung
Kampfmittelsondierungsarbeiten auf der Liegenschaft Marine Reiherdamm, aufgeteilt in drei Bauabschnitte Im Rahmen dieser Ausschreibung sind tiefenunbeschränkte Untersuchungen mittels Bohrlochsondierung sowie die anschließende Freigabe auf Kampfmittel in drei Baufeldern mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² durchzuführen. Die Sondierbohrungen sind bis zu einer Tiefe von 12 m vorzunehmen. Nach Abschluss der Sondierungsarbeiten sind die Bohrlöcher mit einem abbindenden Bentonit-Zement-Gemisch ordnungsgemäß zu verpressen. Auf ca. 2.500 m² der Gesamtfläche ist im Vorfeld eine Volumenberäumung in den Bereichen mit Verdacht auf vergrabene Kampfmittel bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m unter Geländeoberkante (u. GOK) erforderlich. Der Leistungsumfang umfasst insgesamt: ca. 29.000 m Sondierbohrungen ca. 29.000 m Bohrlochabdichtung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang umfasst Kampfmittelsondierung mittels Bohrlochverfahren und Volumenberäumung auf ca. 3.000 m² in Hamburg.
- Sondierbohrungen bis 12m Tiefe, Verpressung der Bohrlöcher und Beräumung bis 2,0m Tiefe auf Teilflächen.
- Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitte unterteilt.
- Erforderlich sind Nachweise über Fachkunde und Erfahrung im Bereich Kampfmittelräumung und Sondierungsarbeiten.
Die Ausschreibung betrifft Kampfmittelsondierungsarbeiten auf einer Marine-Liegenschaft in Hamburg, aufgeteilt in drei Bauabschnitte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung: Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Eigenerklärung: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:- § 134 Abs. 2 GWB- Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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