AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y025K65/documents) · Abgerufen am 26.08.2026 13:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d53cb509-3aa8-4ada-a53f-455153683002/

Gebäudereinigungsleistungen

Notice-ID: d53cb509-3aa8-4ada-a53f-455153683002 · Procedure-ID: b1261f33-ccb1-48ec-a310-9a80e1770a5b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Büdelsdorf - der Bürgermeister -, Büdelsdorf
Veröffentlicht
10.06.2025
Frist (Submission)
17.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911100 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.000.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gebäudereinigungsleistungen, bestehend aus Unterhaltsreinigung sowie teilweise Glas- und Rahmenreinigung für diverse Liegenschaften der Stadt Büdelsdorf

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Unterhaltsreinigung

Geschätzter Wert
900.000 €

Los 2 — Glas- und Rahmenreinigung

Geschätzter Wert
100.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Schlesweig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).