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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Kreis Düren · Düren · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Der Kreis Düren (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gi-gabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekom-men. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und die entsprechenden Eigenanteile jeweils durch die beteiligten Gemeinden des Kreises Düren haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. "Das Ausbaugebiet ist in 2 Lose untergliedert. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines oder beide (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbe
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung zur Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und breitbandiger Telekommunikationsdienste im Kreis Düren unter Nutzung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHY2TK/documents genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHY2TK/documents“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 70 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (70). Zu den verbleibenden Ange-boten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
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2. Realisierungszeitraum 15 Pkt.Qualität
Die Bewertung der angebotenen Realisierungszeiträume vom Zeitpunkt des Vorliegens der Zuwendungsbescheide von Bund und Land in finaler Höhe bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn. wird nach untenstehender Kategorisierung vorgenommen. Maximal können von den Bietern 15 Punkte erreicht werden. Realisierungszeitraum < 18 Monate = 15 Punkte Realisierungszeitraum 18 – 24 Monate = 10 Punkte. Realisierungszeitraum > 24 – 36 Monate = 5 Punkte Realisierungszeitraum > 36 Monate =0 Punkte.
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3. Marketing- und Vertriebskonzept 10 Pkt.Qualität
Es ist ein Marketing- und Vertriebskonzept (max. 5 Seiten, Schrift: Arial, Schriftgröße: 11) vorzulegen, in dem mindestens zu den unter Abschnitt III. Ziff. 4.9 aufgeführten Aspekten ausgeführt wird. Über den maximalen Seitenumfang hinausgehende Erläuterungen werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt. Maximal können von den Bietern 10 Punkte erreicht werden, wobei lediglich die Ausführungen zu den unter Abschnitt III. Ziff. 4.9 aufgeführten Aspekten (Mindestinhalte) bei der Bewertung berücksichtigt werden. Die Angebote werden wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht des Konzessionsgebers vollständig erbracht werden und sind plausibel. Es ist erkennbar, dass die Leistung vollumfänglich erbracht und optimal umgesetzt werden kann = 10 Punkte. Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht des Konzessionsgebers sehr gut nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in Teilen erbracht werden kann = 7,5 Punkte. Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht des Konzessionsgebers gut nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in Teilen erbracht werden kann = 5 Punkte. Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht des Auftraggebers nicht plausibel nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung nicht erbracht werden kann = 0 Punkte.
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4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein plausibles und nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III. Ziff. 4.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Ein plausibles und nachvollziehbares Konzept wird vorgelegt = 5 Punkte Es wird kein plausibles und nachvollziehbares Konzept vorgelegt = 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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