AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d562be07-c2d9-4f3e-850d-fd4c40905be2/

Planungsleistungen für die Gebäudeplanung, EBM - Bundespolizeirevier Halberstadt (VgV 36-25)

Notice-ID: d562be07-c2d9-4f3e-850d-fd4c40905be2 · Procedure-ID: 39662383-b54f-45c7-b493-7439dde9ff7a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Magdeburg
Veröffentlicht
28.04.2025
Frist (Submission)
10.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

EBM - Bundespolizeirevier Halberstadt, Bahnhofstraße 11, 38820 Halberstadt Energetische Sanierung des Dienstgebäudes gem. EEFB, EGB 55; Herstellung Barrierefreiheit; Herrichtung und Neuordnung Sanitärbereich Planungsleistungen für LOS 01 Objektplanung Gebäude und Freianlagen, §34 (3) & §39 (3), LPH 2-8 HOAI LOS 02 Fachplanung Techn. Ausrüstung: Anlagengruppe 1 - 3, §55 (1), LPH 2-8 HOAI LOS 03 Fachplanung Techn. Ausrüstung: Anlagengruppe 4 - 6, §55 (1), LPH 2-8 HOAI

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).