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Erweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK Hessen | Homberg (Ohm) - Elektrotechnische Anlagen

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Erweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK Hessen | Homberg (Ohm) - Elektrotechnische Anlagen
    🏆 ETO Eektrotechnik Oeztuerk GmbH · Hungen
Auftragnehmer
  • ETO Eektrotechnik Oeztuerk GmbH · Hungen
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 31.07.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: ETO Eektrotechnik Oeztuerk GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die AOK plant am Standort Homberg/Ohm die bauliche Erweiterung ihres Bildungszentrums Homberg/Ohm um ein neues Projekt- und Innovationscenter (P-I-C). Die Bestandsanlage aus den 1990er Jahren befindet sich am Stadtrand von Homberg/ Ohm (Hessen / Kreis Vogelsberg) im Lärchenweg 20. Das Projekt- und Innovationcenter PIC- und der Restaurantbereich sind in konventioneller Bauweise als Stahlbeton Skelettkonstruktion mit Flachdecken geplant. Der viergeschossige Baukörper wird durch einen in massiver Bauweise geplanten Verbindungsbau mit Satteldach an den Bestand angeschlossen. Die Dachflächen der neu errichteten Baukörper sind als Umkehrdächer mit Retention und intensiver Dachbegrünung geplant. Die Fassade ist mit einer Primärfassade (Holzrahmenbau) als Raumabschluss und Sekundärfassade als vorgelagertes Fassadenelement (Stahlbau) mit Austritten geplant.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Erweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK Hessen | Homberg (Ohm) - Elektrotechnische Anlagen
  • Preis 100 Pkt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Rechtsbehelfsbelehrungen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer ETO Eektrotechnik Oeztuerk GmbH

    2 Veröffentlichungen

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Preiseinschätzung

Basierend auf 14.487 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 125.130 €
Median 378.428 €
Oberes Quartil 1.310.290 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Groß-Gerau

Stammdaten
Vergabenummer VG_2025_013
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Groß-Gerau, Hessen
Veröffentlicht 21.08.2025
CPV-Codes (7) 45000000 · Bauleistungen
31200000 · Elektrische Ausrüstung
31214000 · Elektrische Ausrüstung
45311000 · Bauleistungen
45311100 · Bauleistungen
45311200 · Bauleistungen
45315100 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Homberg/Ohm
Laufzeit 238 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
ETO Eektrotechnik Oeztuerk GmbH · Hungen

Auftragnehmer (?)
ETO Eektrotechnik Oeztuerk GmbH
Vertrag 31.07.2025

Ø Bieter in der Branche 7.0

Historischer Durchschnitt aus 327.709 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 99.597 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 59 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Subunternehmer

Blitzschutzbau und Planungsbüro Leitner GmbH · Darmstadt

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →