AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fahrsignalanlage - Hbs. Fasanenkrug
Stammdaten
- Auftraggeber
- infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover
- Veröffentlicht
- 23.09.2025
- Frist (Submission)
- 28.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45316200 — Bauleistungen
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Am Endpunkt der Stadtbahnlinie in Fasanenkrug wird eine sicherheitsgerichtete Fahrsignalanlage zur technischen Sicherung einer Eingleisigkeit nach §22 BOStrab errichtet. Innerhalb der Eingleisigkeit liegen zwei elektrisch angetriebene Weichen. Darstellung der Planung gemäß anliegenden Lageplan. Ziel ist die Herstellung einer zulassungskonformen Betriebsdurchführung mit Überwachung der Weichensteuerung und integriertem ÖPNV Vorrang, Bus- und Radverkehrssignalisierung sowie Anbindung an das TLAN-Netz der ÜSTRA. Die Anlage muss als Zugsicherungsanlage mit Sicherheitsanforderungen nach SIL3 gemäß VDV 331/332/353 und EN 50126/50128/50129 bewertet, geplant und umgesetzt werden. Eine enge Abstimmung mit der Stadt Hannover ist erforderlich. Dies betrifft insbesondere: · Die Lage der Anforderungspunkte (Stadtbahn, Bus, IV, Fußgänger, Radfahrer) · Die Eigentumsverhältnisse der Steuerungsinfrastruktur und Kabelwege · Die Genehmigungsfähigkeit der verkehrstechnischen Maßnahmen · Die Umsetzung verkehrstechnischer Unterlagen (z. B. signaltechnische Pläne, Standortfestlegungen) Die zugehörige Planung, Abstimmung und Protokollierung ist im Projektumfang zu berücksichtigen. Die Planung der Lichtsignalanlage ist nicht Bestandteil der Leistungen. Die Schnittstelle zur LSA ist jedoch einzukalkulieren.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 12.01.2026
- Ende
- 29.01.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 34 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.