Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln (hier: PG 17 – Apparate zur Kompressionstherapie) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Bochum · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Vertrages mit einzelnen Leistungserbringern nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] über die Hilfsmittellieferung (Gesundheitsleistungen) von Apparaten zur Kompressionstherapie der Produktuntergruppe 17.99.01 einschließlich Zubehör auf Basis eines Neukauf- / Wiedereinsatzverfahren, jeweils einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere Beratung (einschließlich Durchführung und Dokumentation der Erprobung), Wartung/ sicherheitstechnische Kontrollen, Reparatur, Haus- / Krankenhaus-/Pflegeheimbesuch, Lieferung und Einweisung der / des Versicherten in die sachgerechte Handhabung. Bei Wiedereinsätzen zählen auch Abholung, Lagerung, Reinigung (einschl. Desinfektion), Reparatur / Instandsetzung (einschl. Materialkosten) und sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Geräteprüfung zu erbringen sind, sowie die Wiederauslieferung gebrauchsfähiger Hilfsmittel zu den Dienst- und Serviceleistungen. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergibt einen Rahmenvertrag zur Versorgung mit Kompressionstherapie-Apparaten (PG 17.99.01) einschließlich umfassender Dienst- und Serviceleistungen (Beratung, Wartung, Reparatur, Hausbesuche, Einweisung) nach § 127 Abs. 1 SGB V.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei der angegebenen Verfahrensart handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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