Hochvakuum-Beschichtungssystem
KI Die Universität Siegen sucht ein Hochvakuum-Beschichtungssystem.
Karlsruher Institut für Technologie · Eggenstein-Leopoldshafen · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Kostenlos beobachten →Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer Trockenätzanlage für das "Karlsruhe Center for Optics and Photonics (KCOP)" am Campus Nord des KIT in Eggenstein-Leopoldshafen. Weitere Details siehe Anlage A "Technische Spezifikation/Leistungsbeschreibung".
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
1. Grund für die Berichtigung: Der Auftraggeber KIT akzeptiert sowohl die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Zahlungsregelung von: - 40 % des Gesamtauftragswertes nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung auf Anforderung gegen Bankbürgschaft auf einem Formular des KIT (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) gegen Rechnungsstellung. - 50 % des Gesamtauftragswertes nach vollständiger Lieferung aller Komponenten an das KIT gegen Rechnungsstellung. - 10 % des Gesamtauftragswertes nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Abnahme, Einweisung des Bedienungspersonals sowie Erhalt der vollständigen Dokumentation gegen Rechnungsstellung. als auch alternativ eine Zahlungsregelung von: - 50 % des Gesamtauftragswertes nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung auf Anforderung gegen Bankbürgschaft auf einem Formular des KIT (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) gegen Rechnungsstellung. - 40 % des Gesamtauftragswertes nach vollständiger Lieferung aller Komponenten an das KIT gegen Rechnungsstellung. - 10 % des Gesamtauftragswertes nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Abnahme, Einweisung des Bedienungspersonals sowie Erhalt der vollständigen Dokumentation gegen Rechnungsstellung. Bieter können ihr Angebot auf Grundlage einer der beiden Zahlungsregelungen erstellen. Die Wahl der Zahlungsregelung hat keinen Einfluss auf die Angebotswertung. 2. Grund für die Berichtigung: Der Hook-up der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Medien erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Es wird eine Trockenätzanlage für das Karlsruhe Center for Optics and Photonics (KCOP) am Campus Nord des KIT ausgeschrieben.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Auftraggeber prüft die Angebote auf Vollständigkeit und fachliche und ggf. rechnerische Richtigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Anlage "Angebotsbedingungen". Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Für den Beleg, ob und inwieweit die angebotene Leistung den geforderten Zuschlagskriterien entspricht, gelten die §§ 33 und 34 VgV entsprechend. Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen gemäß den Vergabeunterlagen erfüllen. Die Wertung der Angebote findet in drei Stufen statt: 1. Stufe: Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder möglichen (fakultativen) Ausschlussgründen (s.a. Erläuterungen in der Anlage "Angebotsbedingungen"). 2. Stufe: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht (s.a. Erläuterungen in Ziffer 4 der "Angebotsbedingungen") 3. Stufe: Ermittlung des zu bezuschlagenden Angebots ("Wertung im engeren Sinne"). Bitte beachten Sie, dass auf die jeweils nächste Stufe der Angebotswertung nur diejenigen Angebote gelangen, die nicht auf einer vorherigen Stufe ausgeschieden sind. In die Wertung im engeren Sinne gelangen also nur diejenigen Angebote, - die nicht auszuschließen sind, - bei denen der Bieter als geeignet anzusehen ist und - bei denen kein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot alle Wertungsstufen erfolgreich bestanden hat und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung als wirtschaftlichstes Angebot bewertet wird und die bestmögliche Umsetzung erwarten lässt. Die Wertung "im engeren Sinne" erfolgt nach folgenden Kriterien: Die in Anlage 02/A "Technische Spezifikation" festgelegten technischen Mindestanforderungen sind zwingende KO-Kriterien. Alle Anforderungen müssen vollständig erfüllt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Somit ist im vorliegenden Fall das einzige Zuschlagskriterium unter den zulässigen Ange-boten der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Nachweis über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen weniger als drei Jahren, sind die Nachweise zumindest seit Geschäftsaufnahme zu erbringen (Eigenerklärung).
Referenzen für die Lieferung vergleichbarer Produkte: Der Lieferant sollte nachweisen, dass er bereits ähnliche Produkte oder Systeme erfolgreich geliefert hat. Diese Referenzen sollen belegen, dass der Lieferant über die erforderliche Erfahrung und Leistungsfähigkeit verfügt. Alternativ: Nachweis, dass die geforderten Systemeigenschaften erfüllt werden können: Falls der Lieferant bislang kein exakt vergleichbares Produkt geliefert hat, kann er stattdessen technische Nachweise vorlegen, die belegen, dass das angebotene System die geforderten Eigenschaften erfüllt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
Angebote werden geprüft
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Basierend auf 1.309 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Gegenstand ist die Lieferung motorisierter Rotations- und Translationstische für die automatisierte und präzise Synchronisation, Präparierung und Messung von Einzelphotonen sowie mehreren verschränkten Photonen, ausgeschrieben als Lieferleistung im offenen Verfahren durch die Universität Stuttgart.
KI Beschaffung eines automatisierten Wägesystems zur gravimetrischen Bestimmung von Feinstaubkonzentrationen auf Filterproben.
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