AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 16:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d5a8df29-eb72-4559-a3d9-f3387514be39/

Fachplanung Technische Ausrüstung - BTZ - Planungsleistung Erweiterung Ersatznetzanlage

Notice-ID: d5a8df29-eb72-4559-a3d9-f3387514be39 · Procedure-ID: 19e9036d-cc33-4e92-b122-0d1b5bbf7710

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Stammdaten

Auftraggeber
ukafacilities GmbH, Aachen
Veröffentlicht
11.07.2024
Frist (Submission)
13.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71330000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung . Erweiterung der bestehenden Ersatznetzversorgung in einem neuen Gebäude (BTZ II) am Standort der alten "Looszentrale (BTZ 2)/Dampfzentrale (Gebäude 223.000)" BTZ II um einen uneingeschränkten Ersatznetzbetrieb sicherstellen zu können. Im Zuge der Baumaßnahmen soll die abgängige Dieselsteuerung (Fabrikat "Transinaut)" der bestehenden Ersatznetzversorgung im Gebäude BTZ I ausgetauscht werden - diese wird in einem separaten Projekt abgewickelt. Der Neubau der BTZ II ist auf dem Campusgelände/Grundstück des Universitätsklinikums vorgesehen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
16.09.2024
Ende
16.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).