AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E35939128) · Abgerufen am 16.08.2026 17:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d5c18a4f-86b3-4171-8a1e-0e9e63998036/

LWL Anbindung und datentechnische Verkabelung -Citybahn- Bahnhofstangente

Notice-ID: d5c18a4f-86b3-4171-8a1e-0e9e63998036 · Procedure-ID: 14666ebe-4f2f-4244-bb97-e150936cd9be

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Stammdaten

Auftraggeber
Ruhrbahn GmbH, Essen
Veröffentlicht
26.02.2026
Frist (Submission)
31.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45314310 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

LWL Anbindung und nachrichtentechnische/datentechnische Verkabelung von Haltestellen und neues Gleichrichterunterwerk City Bahn - Abschnitt Bahnhofstangente. In Essen sollen im Rahmen der Baumaßnahme -CityBahn- im Bauabschnitt -Bahnhofstangente- folgend aufgeführte neue Strab Haltestellen und ein Unterwerk über LWL angebunden und nachrichtentechnisch / datentechnisch verkabelt werden: 1. Haltestelle Betriebshof Stadtmitte (Bhs) 2. Haltestelle Hollestraße (Hol) 3. Haltestelle Hindenburgtraße (His) 4. Unterwerk Hollestraße (Uw Hol)

Vertragslaufzeit

Beginn
26.05.2025
Ende
31.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).