AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.07.2026 12:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d5ce5dc3-7bba-4ead-8348-c1bf1f693527/

Rahmenvertrag Referentenleistungen

Notice-ID: d5ce5dc3-7bba-4ead-8348-c1bf1f693527 · Procedure-ID: bc5a2f6e-8ebd-4bd3-87f7-766203e9a69b

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Stammdaten

Auftraggeber
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
19.12.2025
Frist (Submission)
30.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80511000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Geschätztes Rahmen-Volumen
100.830 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrags in 2 Losen zur Durchführung von Referentenleistungen, welche der Schulung der Mitarbeitenden der KVBW dienen. Im Rahmen der Auftragsdurchführung sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: - Erstellung und Zurverfügungstellung der Schulungsunterlagen - Durchführung der Schulungen Die Schulungen (Referentenleistungen) müssen sowohl als Präsenzveranstaltung als auch virtuell als Onlineveranstaltung durchführbar sein. ------------------------------------ Vertragslaufzeit: - Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung - Ausführungsbeginn: 01.06.2026 - Ende der Grundlaufzeit: 31.05.2029

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
105 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).