AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 07:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d5f6223d-a0b0-4c0b-bff2-3e02fcd60a3a/

Enterprise Video Plattform (2)

Notice-ID: d5f6223d-a0b0-4c0b-bff2-3e02fcd60a3a · Procedure-ID: 8db93476-b55e-43c8-adab-d64fa6954135

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Stammdaten

Auftraggeber
ITSCare - IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
26.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Bereitstellung (inkl. Wartung / Support) einer Enterprise Video Plattform zur Speicherung, Veröffentlichung und Wiedergabe von Videos in Wiki-/Intranet-Portalen im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Auftragserteilung erfolgte in folgenden Losen, wobei mit dem jeweiligen Auftragnehmer ein EVB-IT Vertrag geschlossen wurde: Los 1: AOK Hessen Los 2: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
movingimage EVP GmbH

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 26.05.2026 (11 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 05.06.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 10.06.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).