AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 07:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d609849d-bec9-4b8f-9e09-a0583f43cd5b/

Elektroarbeiten

Notice-ID: d609849d-bec9-4b8f-9e09-a0583f43cd5b · Procedure-ID: 10c9f65a-98d1-42c6-a03f-4fc766ae658e

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Stammdaten

Auftraggeber
Tewis Projektmanagement GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
25.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45231400 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
647.483 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Maria-Magdalena-Kirchengemeinde beabsichtigt, aufgrund des Alters des Gebäudes und vor dem Hintergrund von Abnutzungserscheinungen und baulichen Schäden sowie eines schlechten technischen und physikalischen Standards, das Gemeindezentrum zu sanieren. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das KL!CK-Kindermuseum, welches seit 2004 einen Teil des Gebäudes nutzt, wird künftig in einem größeren Teil des Gebäudes untergebracht. Die bis dato dort untergebrachte Kindertagesstätte ist aus dem Gebäude ausgezogen, die Kirchengemeinde selbst wird weitere ca. 60 m2 der bisherigen Kita nutzen. Um diese interne Neuverteilung angemessen realisieren zu können, werden Umbaumaßnahmen im Gebäude notwendig.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.02.2026
Ende
05.03.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
25.08.2025
Angebotsspanne
647.483 – 732.608 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).